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Allgemeine Bestimmungen

der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG („wir“) für das Laden von Elektromobilen und das Nutzen von Ladesäulen („Ladepunkte“) und der dazugehörigen Parkflächen in Deutschland mittels der Funktion in der Lidl Plus App („Funktion“).

Die Lidl Plus App ist ein Angebot der Lidl Stiftung & Co. KG. Der Lade- und Nutzungsvertrag kommt ausschließlich mit uns, der Lidl Dienstleistung GmbH & Co KG, zustande (Stand: November 2021).

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1. Wann kommt Ihr Lade- und Nutzungsvertrag über die Lidl Plus App zustande?

(1) Die Nutzung der Funktion setzt die Anmeldung mit dem MyLidl-Konto des jeweiligen Nutzers in der Lidl Plus App voraus. Hat der Nutzer noch kein MyLidl-Konto angelegt, kann die hierfür notwendige Registrierung auch über die App nach deren Download vorgenommen werden. Die Nutzung des und Registrierung für das MyLidl-Konto unterliegt den „Nutzungsbedingungen MyLidl-Konto“, die hier abrufbar sind.


(2) Der Nutzer gibt ein Angebot zum Abschluss eines Lade- und Nutzungsvertrag zwischen uns und dem jeweiligen Nutzer des Ladepunkts mit Betätigen des Buttons „Jetzt laden“ ab. Das Angebot wird durch uns durch Freischalten des Ladepunktes angenommen und stellt gleichzeitig den Beginn des Ladens des Elektromobils („Ladevorgang“) dar. Für die Dauer des Ladevorgangs ist der Nutzer berechtigt, die Ladesäulen und Parkflächen zu nutzen.


(3) Das Laden an unseren Ladepunkten ist aktuell sowohl über die Bedienung direkt an der Ladesäule (bspw. Betätigen des Startknopfes oder Einstecken des Ladekabels) als auch über die Lidl Plus App möglich.


(4) Vor dem Beginn des Ladevorgangs schließen Sie bitte Ihr Elektromobil an den Ladepunkt an und wählen den gewünschten Ladepunkt in der Lidl Plus App aus. Der Ladevorgang wird gestartet, sobald wir Ihr Angebot durch Freischalten des Ladepunktes angenommen haben. Sofern die Lidl Plus App nicht genutzt wird, kann der Ladevorgang alternativ auch über die Bedienung direkt an der Ladesäule (bspw. Betätigen des Startknopfes oder Einstecken des Ladekabels) gestartet werden.


(5) Der Ladevorgang endet mit dem Ende der Stromentnahme und dem Trennen der Verbindung des Elektromobils mit dem Ladepunkt.


(6) Um die Funktion nutzen zu können, muss der Nutzer eigenverantwortlich für einen Internetzugang und alle hierzu benötigten technischen Vorrichtungen sorgen und die in diesem Zusammenhang anfallenden Entgelte selbst tragen.


(7) Wir können für die Funktion kostenlose Updates im jeweiligen App Store bereitstellen oder bereitstellen lassen, die den Umfang der Funktion ändern. Diese Allgemeinen Bestimmungen geltend entsprechend für alle Updates und für die Funktion in der jeweils durch Updates aktualisierten Fassung. Wir sind nicht verpflichtet, Updates bereitzustellen.

2. Welche Art von Elektromobilen dürfen Sie an dem Ladepunkt aufladen und was müssen Sie dabei beachten?

(1) Es dürfen nur Elektromobile i.S.d. § 2 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 der Ladesäulenverordnung (LSV) vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1520), an dem Ladepunkt aufgeladen werden. Die Vorschriften gem. LSV können im Internet unter folgendem URL abgerufen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/lsv/BJNR045700016.html.


(2) Das Elektromobil und die für den Ladevorgang notwendigen Einrichtungen, wie z.B. Kabel, müssen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

3. Welche technischen Lademöglichkeiten und welche Anbindung an den Ladepunkt bieten wir Ihnen an?

(1) Wir bieten Ladepunkte an, an denen Strom entweder mit einer Leistung von höchstens 22 Kilowatt (sog. Normalladepunkt) oder mit einer Leistung von mehr als 22 Kilowatt (sog. Schnellladepunkt) an Ihr Elektromobil übertragen werden kann (Ladeleistung). Für den Ladevorgang verwenden wir entweder Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC). Mit welcher Leistung und mit welcher Stromart Sie Ihr Elektromobil an den einzelnen Ladepunkten aufladen können, entnehmen Sie bitte den Angaben am jeweiligen Ladepunkt.


(2) Unsere AC-Normalladepunkte sind zum Zwecke der Anbindung Ihres Elektromobils mindestens mit Steckdosen oder mit Steckdosen und Fahrzeugkupplungen des Typs 2 gem. der Norm DIN EN 62196-2, Ausgabe Dezember 2014 ausgerüstet. Unsere AC-Schnellladepunkte sind mindestens mit Kupplungen des Typs 2 gem. der Norm DIN EN 62196-2, Ausgabe Dezember 2014 ausgerüstet. Unsere DC-Ladepunkte sind mindestens mit Fahrzeugkupplungen des Typs CCS Combo 2 gem. der Norm DIN EN 62196-3, Ausgabe Juli 2012, und/oder mit einer Fahrzeugkupplung des Typs CHAdeMO ausgerüstet.


(3) Die Ladeleistung nach Abs. (1) kann insbesondere von der Netzauslastung, der Anschlussnutzungssituation sowie der Anordnung der Ladepunkte im Schaltsystem variieren. Wir übernehmen daher keine Gewährleistung und/oder Garantie für die Einhaltung der Ladeleistung an den Ladepunkten oder für den Erfolg des Ladevorgangs selbst.

4. Wann kann der Ladevorgang unterbrochen oder verringert werden?

Wir sind insbesondere berechtigt, den Ladevorgang abzubrechen oder die Ladeleistung zu verringern, sofern die Strombelieferung durch den verantwortlichen Netzbetreiber in der Netz- oder Anschlussnutzung gestört oder unterbrochen wird. Gleiches gilt, sofern eine Unterbrechung oder Verringerung der Ladeleistung zum Zeitpunkt des Ladevorgangs aus sonstigen zwingenden technischen Gründen, die einen ungestörten oder ununterbrochenen Ladevorgang verhindern, erforderlich ist. Unabhängig davon sind wir berechtigt, den Ladevorgang nach Ablauf der Ladezeit nach Ziff. 5 Abs. (1) zu beenden.

5. Wann und wie lange dürfen Sie Ihr Elektromobil laden?

(1) Das Laden Ihres Elektromobils ist anlässlich Ihres Einkaufs in unseren Filialen, auf deren Parkplatz sich der jeweilige Ladepunkt befindet, für die Dauer von maximal einer (1) Stunde zulässig („zulässige Ladezeit“). Wir sind berechtigt, den Ladevorgang nach Ablauf der zulässigen Ladezeit zu beenden. Die Dauer von Unterbrechungen oder Verringerungen der Ladeleistung nach Ziff. 4 verlängert die zulässige Ladezeit nicht.


(2) Sofern auf dem Parkplatz eine Höchstparkdauer seitens eines externen Parkraumbewirtschafters ausgewiesen ist, gilt diese auch für den Ladevorgang.


6. Zu welchem Zweck und wie lange dürfen Sie die Parkfläche unmittelbar vor dem Ladepunkt nutzen? Welche Folgen hat ein Verstoß?

(1) Die unmittelbar zum Ladepunkt gehörende Parkfläche darf ausschließlich nur für den Ladevorgang (vgl. Ziff. 1) und nur für die Dauer der zulässigen Ladezeit (vgl. Ziff. 5) genutzt werden. Um auch anderen Kunden das Laden von Elektromobilen zu ermöglichen, ist die Parkfläche unverzüglich (d.h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Ablauf der zulässigen Ladezeit zu räumen. Die Nutzung dieser Parkfläche zu anderen Zwecken und/oder außerhalb der zulässigen Ladezeit ist nicht gestattet.


(2) Im Falle der Zuwiderhandlung gegen Ziff. 5 Abs. (1) sind wir berechtigt Ihr Elektromobil auf Ihre Kosten abzuschleppen. Die von Ihnen zu übernehmenden Kosten sind auf den Betrag der ortsüblichen Kosten des Abschleppens von privaten Grundstücken begrenzt. Wir behalten uns ferner die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen vor.


(3) Im Falle der Zuwiderhandlung gegen Ziff. 5 Abs. (2) gelten die Nutzungsbedingungen der externen Parkraumbewirtschafters und die darin enthaltenen Vertragsstrafen.


7. Welche Vorschriften müssen Sie beim Befahren des Parkplatzes/der Parkfläche beachten?

Auf dem gesamten Parkplatz einschließlich der Parkflächen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

8. Welche Preise/Tarife gelten? Welche Zahlungsmöglichkeiten haben Sie?

Das Laden Ihres Elektromobils ist für Sie gegenwärtig kostenlos.

9. Für welche Schäden stehen wir ein?

(1) Wir sind nicht für Schäden verantwortlich, die Ihnen durch mögliche Spannungsschwankungen, Spannungsverlusten, Spannungsausfällen sowie Netzengpässen im Netz des Netzbetreibers und damit durch die im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers liegende Ereignisse entstehen können. Wir sind ferner nicht verantwortlich für Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung des Ladepunkts oder aufgrund eines Defekts am Elektromobil entstehen. Für derartige Schäden ist unsere Haftung ausgeschlossen.


(2) Im Übrigen haften wir auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.


(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir dagegen nur:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung nach Abs. (3) gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.

(5) Die vorstehende Haftungsbeschränkung nach Abs. (3) gilt dagegen nicht, soweit wir oder die Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben.


(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nach Abs. (3) und (4) gelten ebenfalls nicht, soweit eine Haftung kraft Gesetzes nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann (z.B. gem. Produkthaftungsgesetz).


(7) Eine weitergehende Haftung als vorstehend durch uns oder der Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben, auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

10. Kontaktinformationen für Beschwerden

Bei Fragen oder Beanstandungen erreichen Sie unseren Kundenservice unter 07063 / 93 3333

(Montag bis Sonntag: 24 h erreichbar)

E-Mail: kontakt@lidl.de


11. Welche sonstigen Bestimmungen gelten und welche Möglichkeiten haben Sie zur Streitbeilegung?

(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.


(2) Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Nutzer und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder sein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Für den Fall, dass der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat, bleiben zusätzlich zwingende Bestimmungen dieses Mitgliedsstaates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.


(3) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Allgemeinen Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.


(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die der Kunde unter http://www.ec.europa.eu/consumers/odr erreichen kann. Wir sind jedoch nicht verpflichtet und bereit, uns am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu beteiligen.