Teilnahmebedingungen Lidl Clean-up Aktion - 50 Jahre Lidl
Eine Teilnahme an der Mitarbeiteraktion ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung werden diese Teilnahmebedingungen vom Teilnehmer akzeptiert.
1. Veranstalter:
Veranstalter der Mitarbeiteraktion „Lidl Clean-up Aktion – 50 Jahre Lidl“ ist die für den Mitarbeitenden zuständige Lidl Regionalgesellschaft.
2. Wann findet die Mitarbeiteraktion statt?
Die Aktion findet ab Juli in der jeweiligen GES statt. Pro GES wird eine Aktion an einem Tag stattfinden.
Veranstaltungstag und Uhrzeit werden im Anmeldetool angegeben.
3. Was ist das Ziel der Mitarbeiteraktion?
Das Ziel der Aktion ist es, so viele Wertstoffe wie möglich ausschließlich aus öffentlichem Raum einzusammeln. Zum öffentlichen Raum gehören öffentliche Verkehrs- und Grünflächen, z.B. Parks o.ä. Es ist nicht gestattet, Wertstoffe aus privaten Haushalten und aus gewerblicher Nutzung einzusammeln.
4. Wer darf an der Mitarbeiteraktion teilnehmen?
Es dürfen alle Mitarbeitenden aller Regionalgesellschaften teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit. Die Teilnahme setzt eine vorherige Anmeldung via Anmeldetool (zu finden im Intranet) mit folgenden Angaben: Nachname, Vorname, Personalnummer, vorrangig dienstliche oder private Mailadresse, Gesellschaft, BT/VT (Nord, Süd) Auswahl minderjährige Teilnehmer ja/nein voraus. Diesbezüglich gelten unsere Datenschutzbestimmungen, welche im Anmeldetool hinterlegt sind.
5. Wie setzt sich das Team zusammen?
Das Team besteht aus den Mitarbeitenden der jeweiligen Regionalgesellschaft. Die Ausgabe des Equipments (vgl. Ziff. 7) und eine kurze Anweisung in die Aktion finden am Treffpunkt statt.
6. Welches Equipment stellen wir?
Jedes Team erhält ausreichend Müllsäcke und für jedes Team-Mitglied ein Paar Handschuhe, eine Holzzange, eine Warnweste, einen Lidl Rucksack sowie Snacks und Getränke. Die Ausgabe erfolgt am Aktionstag, am Sammelpunkt der jeweiligen Regionalgesellschaft. (Siehe Anmeldetool)
7. Wie läuft die Aktion ab?
Die Teilnehmer treffen sich am Aktionstag in der jeweiligen Regionalgesellschaft, um die die Umwelt zu säubern. Das Equipment wird für diesen Tag bereitgestellt. Bitte achtet auf festes Schuhwerk. Den Anweisungen des Verantwortlichen ist Folge zu leisten.
Es wird Fotoaufnahmen geben. Für die Erstellung von Foto- und Filmaufnahmen lassen wir dir vorab eine Einwilligungserklärung zukommen.
8. Haftungsausschluss
Hinsichtlich der von uns durchgeführten Abfallrücknahme (Ziff. 6) haften wir auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir dagegen nur:
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen); in diesem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden und Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Sammlung der Wertstoffe im öffentlichen Raum.
9. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn Schwierigkeiten auftreten, welche die Integrität der Veranstaltung gefährden.
10. Anwendbares Recht / Ausschluss des Rechtsweges
Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Datenschutzhinweise River Clean-up Aktion 2023
Datenschutzhinweise: Weitere Informationen gemäß Art. 13 DSGVO für Teilnehmer der Mitarbeiteraktion
Verantwortlicher:
Für die Datenerhebung und Verarbeitung im Zusammenhang mit der Mitarbeiteraktion verantwortlich ist die für dich zuständige Lidl Regionalgesellschaft.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Du kannst du dich bei Fragen zum Datenschutz oder im Falle von Beschwerden an: datenschutz@lidl.de wenden.
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden allein zur Durchführung der Mitarbeiteraktion verwendet. Die Pflichtangaben Vorname, Nachname, vorrangig dienstliche oder private Mailadresse, Personalnummer, Minderjährige Teilnehmer ja/nein (inkl. Einwilligungserklärung und Unterschrift der Erziehungsberechtigten), GES (Personal, VT, BT, Nord, Süd, Ost, West) werden zur Organisation und Durchführung der Aktion benötigt. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse daran, die Organisation und Durchführung unserer Aktion sicherzustellen.
Datenempfänger:
Deine Daten werden im Rahmen der Datenverarbeitung folgenden Empfängern übermittelt/offengelegt: der Schwarz Personal Service GmbH & Co.KG bezüglich der Versteuerung des geldwerten Vorteils.
Speicherdauer:
E-Mails, die zur Kommunikation im Rahmen der Mitarbeiteraktion stattfinden, werden spätestens einen Monat nach Ende der Aktion gelöscht. Die Daten der Teilnehmer werden für 10 Jahre aufbewahrt, da es sich um für betriebliche Gewinnermittlung relevante Lohnunterlagen handelt. Bildaufnahmen werden nach 3 Jahren gelöscht. Die Einwilligungserklärung für die Fotoaufnahmen wird nach der Löschung der Fotos weitere 3 Jahre aufbewahrt, um den Rechenschafts- und Nachweispflichten nachkommen zu können.
Deine Rechte als betroffene Person:
Es besteht ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die dich betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO) oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es bestehet zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde:
Du hast das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO), wenn du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung der dich betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann bei der Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg geltend gemacht werden, die für die Lidl Dienstleistung zuständig ist oder bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in welchem du deinen Wohnsitz hast.
Verpflichtung der Bereitstellung:
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Mit Ausnahme der Bildaufnahmen und der Veröffentlichung des Teilnehmernamens ist sie allerdings für die Teilnahme an der Mitarbeiteraktion erforderlich. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist, dass du nicht an der Mitarbeiteraktion teilnehmen kannst. Sofern du uns deine Einwilligung für Fotoaufnahmen oder zur Nennung deines Namens nicht erteilst, kannst du trotzdem an der Mitarbeiteraktion teilnehmen. Ein Foto von dir oder dein Name werden dann nicht veröffentlicht.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.