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    Lidl Plus
    Lidl Plus Gewinnspiel: Film- & Erlebnisspaß mit Lidl und Europa-Park gewinnen(32d)

    Lidl Plus x Europa-Park

    Gewinne Film- & Erlebnisspaß32d

    Je 10 € Einkaufswert ein Los erhalten und mit etwas Glück gewinnen:

    • 1.250x 4 Kinotickets
    • 50x 2 Eintrittskarten für den Europa-Park
    • 50x 2 Eintrittskarten für Rulantica
    • 5x Erlebnisaufenthalte für je 4 Personen inkl. Hotelübernachtung und Eintritt

    Teilnahmebedingungen Ed & Edda Gewinnspiel

    Eine Teilnahme am Ed & Edda Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Soweit nachfolgend aus Gründen der leichteren Lesbarkeit diese Teilnahmebedingungen die männliche Form der Anrede verwenden, sind stets Menschen aller Geschlechter (m/w/d) gemeint.


    Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.


    1. Veranstalter, Teilnahmeberechtigung, Aktionszeitraum

    1.1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bonfelder Str. 2, 74206 Bad Wimpfen (nachfolgende „Lidl“).


    1.2. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.


    1.3. Voraussetzung für die Teilnahme am Gewinnspiel ist das Installieren der Lidl Plus App auf dem Smartphone sowie das Anlegen eines Nutzer-Accounts.


    1.4. Das Gewinnspiel findet im Aktionszeitraum vom 07.07.2025 bis einschließlich zum 20.07.2025 (Teilnahmeschluss) statt.

    2. Teilnahme am Gewinnspiel

    2.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Nutzung der Lidl Plus App voraus.


    2.2. Im Aktionszeitraum erhält der Teilnehmer bei Identifizierung an der Kasse mit der Lidl Plus App pro Einkauf ab einem Mindesteinkaufswert von 10 € (ausgenommen Rettertüte, Tabakwaren, Zeitschriften und Zeitungen, Säuglingsanfangsnahrung, Bücher, Pfand, CO₂ Zylinder, Telefon-, Gutschein- und Geschenkkarten) ein Gewinnspiel-Los in der Lidl Plus App, das bei Klick auf „Teilnahme abschicken“ in der Lidl Plus App zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt. Der Einkaufswert ist nicht auf mehrere Einkäufe aufteilbar. Eine Mehrfachteilnahme ist durch mehrere Gewinnspiel-Lose möglich. Maximal ein Gewinnspiel-Los pro Einkauf.


    2.3. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unabhängig von optionalen Angaben, wie dem Abonnieren eines Lidl-Newsletters.


    2.4. Eine Teilnahme ist erst dann erfolgt, wenn der Teilnehmer den Teilnahmebedingungen sowie den Datenschutzbestimmungen zugestimmt hat.


    2.5. Der Teilnehmer wird für jedes Gewinnspiel-Los mittels eines Pop-Up-Fensters gefragt, ob er am Gewinnspiel teilnehmen und diese Teilnahmebedingungen akzeptieren möchte. Durch Klicken auf „Teilnahme abschicken“ werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert und die Teilnahme am Gewinnspiel ist abgeschlossen.


    2.6. Eine Teilnahme mit falschen Daten oder Identitäten Dritter ist unzulässig. Unzulässig sind zudem Teilnahmen über elektronische Anmeldesysteme oder Skripte, Gewinnspielagenturen, sowie sonstige automatisierte Massenteilnahmeverfahren oder andere unerlaubte Mittel, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

    3. Ermittlung der Gewinner, Gewinne, Gewinnbenachrichtigung, Entfall des Gewinnanspruchs

    3.1. Nach Ablauf des Aktionszeitraums werden die Gewinner unter allen Teilnehmern, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, durch Losentscheid ermittelt. Jeder Teilnehmer kann maximal einen Preis gewinnen.


    3.2. Insgesamt werden unter den Teilnehmern folgende Gewinne verlost:

    • 1.250 x 4 Kinotickets zum Kinofilm „Grand Prix of Europe“ inkl. 4x 10 % Gutschein für das offizielle Videospiel zum Kinofilm (Gewinner und 3 Begleitpersonen)
    • 50 x 2 Eintrittskarten für den Europa-Park in Rust (Gewinner und 1 Begleitperson)
    • 50 x 2 Eintrittskarten für die Wasserwelt Rulantica (Gewinner und 1 Begleitperson)
    • 5 x 1 „Erlebniswochenende“ für 4 Personen (Gewinner und 3 Begleitpersonen) im Europa-Park und in der Wasserwelt Rulantica. Der Gewinn beinhaltet jeweils eine Übernachtung in einem der 4-Sterne-Europa-Park Hotels (Standardzimmer mit 4 Betten, inklusive Frühstück) sowie 4 Tagestickets (Kategorie Erwachsene) für den Europa-Park und 4 Tagestickets für Rulantica (Kategorie Erwachsene). Die Eintrittskarten sind für die aktuelle Saison 2025 gültig. In der kommenden Saison 2026 ist ein Aufpreis möglich. Die Karten sind nur in Kombination mit der Übernachtung im Hotel einlösbar. Das Datum der Übernachtung gilt je nach Verfügbarkeit der Europa-Park Hotels.

    3.3. Die An- und Abreise erfolgen in Eigenregie und auf eigene Kosten (nicht im Gewinn inkludiert). Mit Ausnahme vom Gewinn „Erlebniswochenende“ erfolgen Übernachtungen ebenfalls in Eigenregie und auf eigene Kosten (nicht im Gewinn inkludiert).


    3.4. Die Gewinner werden nach Ablauf des Aktionszeitraums bis spätestens 25.07.2025 per E-Mail bzw. bei der Gewinnart „Erlebniswochenende“ telefonisch benachrichtigt. Hierzu und zum späteren Versand der Gewinne beauftragt Lidl die DO IT! Gesellschaft für Field-Activation, Event-Management und Sponsoring mbH und teilt dieser zu diesem Zweck die erforderlichen Daten der Gewinner mit. Der Versand des Gewinns an die Gewinner erfolgt je nach Gewinn per E-Mail oder per Post.


    3.5. Ist die Gewinnbenachrichtigung nicht zustellbar oder meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 5 Tagen nach Gewinnbenachrichtigung bei DO IT! Gesellschaft für Field-Activation, Event-Management und Sponsoring mbH, um seine Daten zu bestätigen, verfällt der Gewinn ersatzlos und es wird einmalig unter den übrigen Teilnehmern ein neuer Gewinner ausgelost.

    4. Ergänzende Bestimmungen bei Ticketverlosungen

    4.1. Jeder Teilnehmer kann im Falle der Kinotickets maximal 4 Tickets (für sich und drei weitere Begleitpersonen) und im Falle der Eintrittskarten maximal 2 Karten (für sich und eine weitere Begleitperson) gewinnen. Im Falle des Erlebniswochenende kann jeder Teilnehmer maximal 4 Eintrittskarten für Europa-Park und 4 Eintrittskarten für die Wasserwelt Rulantica (jeweils für sich und drei weitere Begleitpersonen) gewinnen.


    Die Kinotickets sind für Vorstellungen von Grand Prix of Europe bis zum 04.09.2025 einlösbar und sind nicht mit anderen Rabatten und Aktionen kombinierbar. Ein Weiterverkauf ist nicht gestattet. Es besteht kein Anspruch bei ausverkauften Vorstellungen sowie Sondervorstellungen oder nach Ablauf des Gültigkeitsdatums.


    Die Eintrittskarten für Europa-Park und Rulantica müssen vor dem Besuch online in tagesdatierte Tickets umgewandelt werden. Die Tickets selbst sind am Besuchstag mitzuführen. Die aktuellen Parkordnungen unter www.europapark.de/parkordnung und www.europapark.de/park-badeordnung sind zu beachten. Die Weitergabe der Eintrittskarten gegen Entgelt ist nicht gestattet. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Eintrittskarten sind für die aktuelle Saison 2025 gültig. In der kommenden Saison 2026 ist ein Aufpreis möglich.


    4.2. Eine Teilnahme am Gewinnspiel kann nur erfolgen, wenn im Falle eines Gewinns Einverständnis mit den oben genannten Bedingungen besteht. Alle Gewinner sind verpflichtet, diese zu beachten. Die Verpflichtung gilt auch für die Begleitpersonen. Im Falle einer unzulässigen Weitergabe von gewonnenen Tickets behält sich der Veranstalter ungeachtet etwaiger sich aus den Ticket-Bedingungen ergebenen Sanktionen ebenso vor, Teilnehmer von vergleichbaren künftigen Gewinnspielen auszuschließen.

    5. Haftungsausschluss

    Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur


    a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,


    b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf);

    in letzterem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Veranstalter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gilt nicht, soweit der Veranstalter oder die vorgenannten Personen einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei Ansprüchen aus einer Beschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

    6. Anpassung, vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels und Ausschluss von Teilnehmern

    6.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, anzupassen oder zu beenden.


    6.2. Der Veranstalter ist insbesondere auch dann zur Änderung, Anpassung oder vorzeitigen Beendigung des Gewinnspiels berechtigt, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr sichergestellt ist. Dies kann insbesondere, jedoch nicht abschließend, der Fall sein, bei unzulässigen Eingriffen oder Manipulationen von Dritten, aufgrund von technischen oder mechanischen Fehlern, wie dem Ausfall oder der Beeinträchtigung von Hard- oder Software, sowie aufgrund von rechtlichen Gründen.


    6.3. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus das Recht vor, Teilnehmer, die die Teilnahmebedingungen nicht einhalten oder bei denen der Verdacht besteht, dass diese falsche Angaben machen, den Ablauf des Gewinnspiels manipulieren, zu manipulieren versuchen oder sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, jederzeit, ohne Angaben von Gründen und ohne Vorankündigung von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Ebenso ist der Veranstalter berechtigt, bei Verdacht eines Ausschlussgrundes Teilnehmer zu einer Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist oder kann der Verdacht nicht entkräftigt werden, ist der Veranstalter auch in diesem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers berechtigt.

    7. Schlussbestimmungen

    7.1. Die Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden. Barauszahlung und Rechtsweg im Hinblick auf die Auswahl der Gewinner sind ausgeschlossen.


    7.2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung.


    7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt.

    Datenschutzhinweise

    Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bonfelder Str. 2, 74206 Bad Wimpfen


    Zweck der Datenverarbeitung: Durchführung des Gewinnspiels


    Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: datenschutz@lidl.de


    Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO


    Datenempfänger: DO IT! Gesellschaft für Field-Activation, Event-Management und Sponsoring mbH, Bahnstraße 2, 40212 Düsseldorf zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Kontaktierung der Gewinner sowie zum Versand von Gewinnen; Beim Gewinn „Erlebniswochenende“ zusätzlich die beteiligte Unterkunft zwecks Buchung und Organisation des Aufenthalts.


    Dauer der Speicherung: Spätestens zum 31.12.2025 erfolgt die Löschung der Daten der Gewinner. Die Daten der anderen Teilnehmer werden unmittelbar nach Durchführung des Gewinnspiels gelöscht. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Nutzung des Kundenbindungsprogramms Lidl Plus finden Sie in der Lidl Plus App unter Mehr/Gesetzliche Informationen/Datenschutzhinweise Lidl Plus.


    Herkunft der Daten: Die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG erhält die Daten der Teilnehmer von der Lidl Stiftung & Co. KG, Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm.


    Verarbeitete Datenkategorien: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift der Gewinner.

    Ihre Rechte als betroffene Person: Es besteht ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.


    Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde: Es besteht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann bei der Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg geltend gemacht werden, die für die Lidl Dienstleistung zuständig ist oder bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in welchem Sie Ihren Wohnsitz haben.


    Verpflichtung zur Bereitstellung: Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Sie ist allerdings für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist die Nichtteilnahme am Gewinnspiel.