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    Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Zimmer-Umgestaltung

    Eine Teilnahme am Gewinnspiel “Wunsch-Umgestaltung” ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Soweit nachfolgend aus Gründen der leichteren Lesbarkeit diese Teilnahmebedingungen die männliche Form der Anrede verwenden, sind stets Menschen aller Geschlechter (m/w/d) gemeint.


    Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.


    1. Veranstalter, Teilnahmeberechtigung, Aktionszeitraum


    1.1. Veranstalter des Gewinnspiels ist die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bonfelder Str. 2, 74206 Bad Wimpfen (nachfolgend „Lidl“).


    1.2. Teilnahmeberechtigt sind alle natürliche Personen über 18 Jahre mit Wohnsitz in Deutschland


    Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, YouTube oder Tiktok und wird in keiner Weise von der vorherig genannten Social Media Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert.


    1.3. Das Gewinnspiel findet im Aktionszeitraum vom 30.07.2026, 18:00 Uhr bis einschließlich zum 05.08.2026, 23:59 Uhr (Teilnahmeschluss) statt. Eine Teilnahme am Gewinnspiel kann bis einschließlich zum Teilnahmeschluss erfolgen. Maßgeblich ist der auf der jeweiligen Plattform (Instagram, YouTube und TikTok) elektronisch protokollierte Zeitpunkt des Kommentars. Kommentare, die nach Teilnahmeschluss eingehen oder die auf eine andere Art nicht den Anforderungen dieser Teilnahmebedingungen genügen, können nicht berücksichtigt werden.


    2. Teilnahme am Gewinnspiel


    2.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.


    2.2. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch die Abgabe eines Kommentars unter dem Gewinnspielpost vom 30.07.2026, 18 Uhr auf dem Instagram-Kanal (@lidlde & @naderjindaoui) oder Tiktok-Kanal (@lidlde & @naderjindaouifussball) und unter dem Gewinnspielpost vom 02.08.2026 auf dem YouTube-Kanal (@Jindaouis). Der Inhalt des Kommentars, der für die Teilnahme erforderlich ist, ergibt sich aus der Aufforderung im Gewinnspielpost auf der jeweiligen Plattform. Eine Teilnahme ist erst dann erfolgt, wenn der Kommentar innerhalb des Teilnahmezeitraums erfolgt ist. Die Abgabe mehrerer Kommentare auf derselben Plattform ist unzulässig, mit der Folge, dass Mehrfachkommentare bei der Gewinnermittlung nicht berücksichtigt werden. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Annahme dieser Teilnahmebedingungen voraus.


    2.3. Eine Teilnahme mit falschen Daten oder Identitäten Dritter ist unzulässig. Unzulässig sind zudem Teilnahmen über elektronische Anmeldesysteme oder Skripte, Gewinnspielagenturen, sowie sonstige automatisierte Massenteilnahmeverfahren oder andere unerlaubte Mittel, um sich einen Vorteil zu verschaffen.


    2.4. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unabhängig von optionalen Angaben, wie dem Abonnieren eines Lidl-Newsletters.


    3. Ermittlung der Gewinner, Gewinne, Gewinnbenachrichtigung, Entfall des Gewinnanspruchs


    3.1. Nach Ablauf des Aktionszeitraums werden die Gewinner unter allen Teilnehmern, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, durch Losentscheid ermittelt. Jeder Teilnehmer kann maximal einen Preis gewinnen.


    3.2. Insgesamt werden unter den Teilnehmern folgende Gewinne verlost:

    • 3 x 1 Umgestaltung eines Zimmers nach Wunsch des jeweiligen Gewinners gemeinsam mit Lidl.

    3.3. Der Gewinn umfasst die professionelle Umgestaltung eines einzelnen Wohnraums (z. B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Arbeitszimmer). Ausdrücklich von der Umgestaltung ausgeschlossen sind Badezimmer, Küchen sowie Nassräume, Wirtschaftsräume und Außenbereiche (z. B. Balkon, Terrasse, Garage) sowie gewerblich genutzte Räume. Die Umgestaltung muss in Deutschland stattfinden und erfolgt in Abstimmung mit dem Veranstalter.


    Der Gewinn hat einen Gesamtwert von maximal 10.000 €. Dieser maximale Betrag umfasst sämtliche Kosten für die Planung, Dienstleistungen der ausführenden Firma sowie Material, Möbel und Dekorationsgegenstände. Wird das Budget bei der Umgestaltung nicht vollständig ausgeschöpft, besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Restbetrags.

    Der Gewinn umfasst ausschließlich dekorative und optische Umgestaltungsmaßnahmen im Bereich der Inneneinrichtung (z. B. Mobiliar, Textilien, Wandgestaltung/Anstrich, Beleuchtung und lose Deko-Elemente).


    Bauliche Veränderungen jeglicher Art sind ausdrücklich vom Gewinn ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere das Einreißen oder Errichten von Wänden, Eingriffe in die Statik, Verlegen neuer Anschlüsse (Elektro, Wasser, Heizung) sowie das Verlegen fester Bodenbeläge (z. B. Fliesen oder verklebter Parkett).


    Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Gestaltungswünsche, Produkte oder Bezugsquellen abzulehnen, wenn diese gegen geltendes Recht, die guten Sitten, Rechte Dritter oder berechtigte Interessen des Veranstalters verstoßen. Dazu zählen insbesondere verfassungsfeindliche, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder anderweitig anstößige Inhalte sowie der Erwerb von Produkten direkter Wettbewerber des Veranstalters. Die Auswahl der zu beschaffenden Möbel und Dekorationsartikel sowie die finale Freigabe des Umgestaltungskonzepts obliegen ausschließlich dem Veranstalter.


    3.3. Handelt es sich bei der gewählten Immobilie um ein Mietobjekt, ist die Durchführung des Gewinns an die vorherige, schriftliche Zustimmung des Vermieters gebunden, sofern diese für die Umgestaltung erforderlich ist. Der Gewinner ist verpflichtet, diese Zustimmung vor Beginn der Planungsphase unaufgefordert vorzulegen, sofern dieses durch Veranstalter für erforderlich gesehen wird. Liegt die Zustimmung bis 2 Wochen nach Abstimmung der Umgestaltung nicht vor, verfällt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter sowie die ausführende Firma übernehmen keinerlei Kosten oder Verpflichtungen für einen eventuell später erforderlichen Rückbau bzw. für eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.


    3.4. Die Umgestaltung wird ausschließlich durch eine vom Veranstalter gewählte und beauftragte Partnerfirma durchgeführt. Eigenleistungen des Gewinners werden nicht finanziell abgegolten. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen. Für die Durchführung der Umgestaltung sind die fristgerechte Mitwirkung des Gewinners sowie die Abstimmung von Termin- und Ausführungsdetails mit der beauftragten Firma erforderlich.


    3.5 Die eingegangenen Kommentare werden vom Veranstalter überprüft und sofern sie die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, vom Gewinn ausgeschlossen.


    Nach dem Ende des Aktionszeitraums werden unter allen Gewinnspielteilnehmern zunächst 3 Teilnehmer per Losentscheid ermittelt. Die ausgelosten Teilnehmer werden spätestens 14 Tage nach Beendigung des Gewinnspiels per Privatnachricht oder Kommentar über die jeweilige Plattform kontaktiert sowie um weitere Informationen und sowie zur Anschrift für die geplante Umgestaltung gebeten.


    3.6. Ist die Benachrichtigung des Veranstalters nach Ziffer 3.5 nicht zustellbar oder meldet sich der Teilnehmer nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung des Veranstalters auf die Direktnachricht zurück, um eine weitere Abstimmung zu ermöglichen, verfällt der Gewinn ersatzlos und es wird unter den übrigen Teilnehmern ein neuer Gewinner ausgelost.


    3.7. Sofern nach Abstimmung mit den ausgelosten Teilnehmern, die beabsichtigte Umgestaltung sich nicht als umsetzbar erweist, ist Lidl als Veranstalter berechtigt, weitere Teilnehmer auszulosen, um geeignete Gewinner zu bestimmen.


    Der Veranstalter ist insbesondere berechtigt, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen oder einen bereits gelosten Teilnehmer auszuschließen, wenn:

    • der Teilnehmer Kommentare oder Gestaltungswünsche äußert, die verfassungsfeindliche, rechtswidrige, diskriminierende oder sittenwidrige Inhalte enthalten,
    • der Gewinner beharrlich auf Gestaltungswünschen besteht, die vom Veranstalter aus berechtigten Gründen (z. B. Wettbewerbsbezug, Sicherheitsbedenken oder Unumsetzbarkeit) abgelehnt wurden,
    • die erforderliche Vermieterzustimmung nicht fristgerecht vorliegt, oder
    • innerhalb von 2 Wochen nach erster Kontaktaufnahme keine Einigung über ein umsetzbares Umgestaltungskonzept erzielt werden kann.

    3.8. Der Gewinn muss innerhalb von 6 Monaten nach der Gewinnbenachrichtigung in Anspruch genommen und die Umgestaltung terminiert werden. Verstreicht diese Frist aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, verfällt der Gewinnanspruch ersatzlos. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, einen Ersatzgewinner zu bestimmen.


    4. Haftungsausschluss


    Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf);

    in letzterem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Veranstalter nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gilt nicht, soweit der Veranstalter oder die vorgenannten Personen einen Mangel arglistig verschwiegen haben sowie bei Ansprüchen aus einer Beschaffenheitsgarantie oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.


    5. Anpassung, vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels und Ausschluss von Teilnehmern


    5.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, anzupassen oder zu beenden.


    5.2. Der Veranstalter ist insbesondere auch dann zur Änderung, Anpassung oder vorzeitigen Beendigung des Gewinnspiels berechtigt, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr sichergestellt ist. Dies kann insbesondere, jedoch nicht abschließend, der Fall sein, bei unzulässigen Eingriffen oder Manipulationen von Dritten, aufgrund von technischen oder mechanischen Fehlern, wie dem Ausfall oder der Beeinträchtigung von Hard- oder Software, sowie aufgrund von rechtlichen Gründen.


    5.3. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus das Recht vor, Teilnehmer, die die Teilnahmebedingungen nicht einhalten oder bei denen der Verdacht besteht, dass diese falschen Angaben machen, den Ablauf des Gewinnspiels manipulieren, zu manipulieren versuchen oder sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, jederzeit, ohne Angaben von Gründen und ohne Vorankündigung von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Ebenso ist der Veranstalter berechtigt, bei Verdacht eines Ausschlussgrundes Teilnehmer zu einer Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist oder kann der Verdacht nicht entkräftigt werden, ist der Veranstalter auch in diesem Fall zum Ausschluss des Teilnehmers berechtigt.


    6. Schlussbestimmungen


    6.1. Die Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden. Barauszahlung und Rechtsweg im Hinblick auf die Auswahl der Gewinner sind ausgeschlossen.


    6.2. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung.


    6.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt.

    Datenschutzhinweise

    Verantwortliche Stelle: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bonfelder Str. 2, 74206 Bad Wimpfen


    Zweck der Datenverarbeitung: Durchführung des Gewinnspiels


    Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: E-Mail: datenschutz@lidl.de


    Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO


    Datenempfänger: Bitte beachten Sie jedoch, dass durch die Teilnahme am Gewinnspiel auf Instagram, YouTube und TikTok, die Unternehmen Meta Platforms Inc. (Meta, vormals Facebook), Google LLC und TikTok Germany GmbH Zugriff auf Ihre Daten haben. Wir haben keinen Einfluss darauf, an welche Empfänger Meta Ihre Daten weitergibt. Hierfür ist der Social Media Kanal selbst datenschutzrechtlich verantwortlich. Die Datenempfänger können sich auch in Drittstaaten befinden, in denen u.U. ein niedrigeres Datenschutzniveau als in der EU herrscht. Die Social Media Plattformen stehen jedoch in keinerlei Verbindung zu dem Gewinnspiel. Allein verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen des Gewinnspiels ist die Lidl Dienstleistung.


    Für die Gewinnabwicklung erhält Peach & Cherry GmbH (Jakobstraße 81, 73734 Esslingen-Berkheim) die Daten der Gewinner.


    Dauer der Speicherung: Die Löschung der Daten der Gewinner erfolgt zwei Wochen nach Gewinnversand. Durch Kommentieren des Posts auf TikTok, YouTube oder Instagram erfolgt die Teilnahme am Gewinnspiel. Das Gewinnspiel inklusive der Kommentare sind unbegrenzt auf den genannten Social Media Plattformen verfügbar.


    Ihre Rechte als betroffene Person:

    Es besteht ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.


    Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde:

    Es besteht das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Zuständig ist die Datenschutz Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie wohnen oder in dem der Verantwortliche seinen Sitz hat.


    Verpflichtung der Bereitstellung:

    Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Sie ist allerdings für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist die Nichtteilnahme am Gewinnspiel.


    Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

    Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 DSGVO.