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Teilnahmebedingungen:


Aktionszeitraum 02.06. – 05.06.2023. Veranstalter des Gewinnspiels Konzert Helene Fischer ist die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bonfelderstr. 2, 74206 Bad Wimpfen. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiter der Lidl-Regionalgesellschaften mit Sitz in Deutschland, Frachtunion GmbH & Co. KG und Lidl Immobilienbüros

Die Teilnahme ist im Aktionszeitraum über ein Forms Anmeldetool (Vorname, Nachname, Personalnummer, E-Mailadresse (privat und/oder dienstlich), Bereich/Abteilung/Filialnummer, Gesellschaft, Betrieb/Vertrieb/Vertrieb Nord/Vertrieb Süd) möglich. Für die rechtzeitige Teilnahme ist der elektronisch protokollierte Zeitpunkt der vollständigen Teilnahme im System des Veranstalters maßgeblich. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht möglich.

Unter allen Teilnehmern dieses Gewinnspiels für das Helene Fischer Konzert am 09.Juni 2023 werden

5 x 2 VIP-Tickets verlost. Minderjährige Gewinner können das Konzert nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen.

Barauszahlung, Weitergabe an Dritte und Rechtsweg sind ausgeschlossen. Mit der Teilnahme werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.

Datenschutzhinweise: Weitere Informationen gemäß Art. 13 DSGVO für Teilnehmer des Gewinnspiels, Gewinner und Begleitperson der Gewinner


Verantwortlicher:

Für die Datenerhebung und Verarbeitung im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel verantwortlich ist die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, Bonfelder Str. 2, 74206 Bad Wimpfen.



Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Du kannst du dich bei Fragen zum Datenschutz oder im Falle von Beschwerden an: datenschutz@lidl.de wenden.



Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden allein zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet. Die Pflichtangaben Vorname, Nachname, Personalnummer, E-Mailadresse privat und/oder dienstlich, Bereich/Abteilung/Filialnummer, Gesellschaft, Betrieb/Vertrieb/Vertrieb Nord/Vertrieb Süd werden zur Übermittlung weiterer Informationen an den Gewinner benötigt. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.


Die Fotos, die die Gewinner nach der Veranstaltung einreichen können, werden ggfs. für den Nachbericht im Mitarbeitermagazin Mitarbeiter App und Intranet verwendet. Des Weiteren werden hierbei der Vor- und Nachname, Zitate und die Gesellschaft des Gewinners genannt, sofern du dem zugestimmt hast. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.




Datenempfänger:

Die Daten der Gewinner (Name, Vorname, Personalnummer) werden der Schwarz Personal Service GmbH & Co.KG bezüglich der Versteuerung des geldwerten Vorteils zur Verfügung gestellt.



Speicherdauer:

Sämtliche Daten der Teilnehmer, die im Rahmen des Gewinnspiels erhoben wurden, werden spätestens einen Monat nach dem Konzert gelöscht. Nur die Daten der Gewinner werden für 10 Jahre aufbewahrt, da es sich um für betriebliche Gewinnermittlung relevante Lohnunterlagen handelt. Bildaufnahmen werden nach 3 Jahren gelöscht. Die Einwilligungserklärung für Fotoaufnahmen werden nach der Löschung der Fotos weitere 3 Jahre aufbewahrt, um den Rechenschafts- und Nachweispflichten nachkommen zu können.



Deine Rechte als betroffene Person:

Es besteht ein Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die dich betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Sofern die Datenverarbeitung auf deiner Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO beruht, kannst du deine Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne dass der Widerruf die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs berührt.



Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde:

Du hast das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung der dich betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann bei der Aufsichtsbehörde Baden-Württemberg geltend gemacht werden, die für die Lidl Dienstleistung zuständig ist oder bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in welchem du deinen Wohnsitz hast.



Verpflichtung der Bereitstellung:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Mit Ausnahme der Bildaufnahmen und der Veröffentlichung des Gewinnernamens ist sie allerdings für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlich. Mögliche Folge der Nichtbereitstellung ist, dass du nicht am Gewinnspiel teilnehmen kannst. Sofern du uns deine Einwilligung für Fotoaufnahmen oder zur Nennung des Gewinnernamens nicht erteilst, kannst du trotzdem an dem Gewinnspiel teilnehmen.